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Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Gesetzliche Grundlage §30 SGB VIII

Hierbei handelt es sich um ein Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und deren Familien mit sich unterscheidenden Familienkonstellationen, die aufgrund ihrer individuellen Pro-blemlage die Unterstützung im schulischen, familiären, emotio-nalen, sozialen Bereich sowie in der Verselbständigung benötigen.  

Der Betreuungshelfer steht hierbei primär dem Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen als kontinu-ierliche Bezugsperson zur Seite und orientiert sich an dessen individu-ellen Bedürfnissen und Möglich-keiten.


Die jeweiligen sozialen, materiellen, individuellen und infrastrukturellen Ressourcen des Kindes / Jugendlichen / jungen Erwachsenen und seiner Familie werden in der Arbeit mit dem Kind / Jugendlichen / jungen Erwachsenen aktiviert und genutzt.

Die Arbeit mit dem Kind / Jugend-lichen / jungen Erwachsenen findet unter anderem im Einzel-kontakt, in Freizeitpädagogischer Arbeit, in Familiengesprächen und Beratung, in anderen Institutionen und im individuellen Sozialraum statt.